Direkt zum Textbeginn

Pfadangabe:

VDBS Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte GmbHVersicherungsdienst
für Blinde und Sehbehinderte GmbH

Navigation
Inhalt

Private Unfallversicherung für Senioren

Die Unfallversicherung “Sicherheit ab 50″ ist maßgeschneidert für Personen ab 50 Jahre mit dem Ziel der Erhaltung der Selbstständigkeit nach einem Unfall.

Die Unfall-Vorsorge gibt Ihnen mit altersgerechten Leistungen dauerhafte Sicherheit.

Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und auf der ganzen Welt, so gennante 24-Stunden-Deckung.

Der Leistungskatalog für die Senioren wurde erweitert und verbessert: die Oberschenkelhalsbrüche sind mitversichert – gleichgültig, ob sie durch Unfall oder Krankheit verursacht werden.

Es besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurde. Versicherungsschutz besteht auch für die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis und für Gesundheitsschädigungen durch Impfungen.

Im Rahmen der Unfallversicherung “Sicherheit ab 50″ werden umfangreiche, schnelle Hilfsleistungen angeboten. Ist zum Beispiel die versicherte Person nach einemUnfall nicht mehr in der Lage , ohne fremde Hilfe ihren Haushalt zu führen, helfen die Johanniter im Auftrag des Versicherers, die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu sichern.

Wenn Sie nach einem Unfall hilfsbedürftig sind

Ein Unfall muss nicht immer zu einer dauerhaften Invalidität führen. Vielleicht sind Sie – auch nur zeitweise – nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe Ihren Haushalt zu führen (also einzukaufen, Essen zuzubereiten, die Wäsche zu reinigen usw.).

Dann hilft der Versicherer mit seinem Vertragspartner, Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu sichern. Sie erhalten folgende umfassende Hilfeleistungen – und das in ganz Deutschland. Die Kosten werden hierfür bis zu 6 Monaten nach dem Unfall übernommen.

  • Täglicher Menü-Service
  • Hausnotruf
  • Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Wöchentliche Reinigung der Wohnung
  • Versorgung der Wäsche
  • Entspricht die unfallbedingte Beeinträchtigung mindestens der Pflegestufe 1 der Pflegepflichtversicherung, trägt der Versicherer die Kosten für die Körperpflege durch speziell ausgebildetes Personal.

Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf Leistung aus der Pflegepflichtversicherung, dann kann folgende Leistung beansprucht werden:

  • Gespräch zur Feststellung der Pflegeprobleme (vor Aufnahme der Pflege), um den Pflegebedarf festzustellen und die Pflegeeinsätze zu planen.
  • Betreuen Sie Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden pflegebedürftigen Ehe- oder Lebenspartner (mindestens Pflegestufe 1 der Pflegepflichtversicherung) in häuslicher Pflege und können Sie wegen eines Unfalls diese Betreuung nicht mehr leisten, werden die vorgenannten Hilfeleistungen auch für die zu pflegende Person erbracht.

Rentenleistung

  • Schon ab einer dauerhaften unfallbedingten Invalidität von 50 % (z. B. bei Gebrauchsunfähigkeit einer Hand) erhalten Sie die volle Rente in der vereinbarten Höhe – lebenslang. Beiträge zur Unfallversicherung brauchen Sie dann nicht mehr zu zahlen.
  • Diese Rente wird bei Erreichen der Pflegestufe 3 (laut Pflegeversicherungsgesetz) für deren Dauer verdoppelt. Das gilt sogar, wenn diese Pflegestufe auf eine Krankheit zurückzuführen ist.

Kapitalleistung

  • Zusätzlich zur Rente erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 25-fachen der Monatsrente – ebenfalls ab einer dauernden Invalidität von 50 %. Tritt – gleichgültig aus welcher Ursache – innerhalb eines Jahres der Tod ein, so wird das Kapital an die Hinterbliebenen geleistet, wenn nach ärztlichem Urteil mindestens eine Invalidität von 50 % zu erwarten gewesen wäre.
  • Für Personen bis 84 Jahre zahlt der Versicherer bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt von mindestens 30 Tagen eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 2 ½ Monatsrenten.

Weitere Leistungsvorteile der Unfallversicherung “Sicherheit ab 50″

  • Kurbeihilfe 1.000 Euro
  • Bergungskosten bis 100.000 Euro
  • Unfälle wegen Bewusstseinsstörungen durch Alkoholgenuss sind mitversichert, beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.
  • Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Säuren oder Staubwolken (ausgenommen sind Gesundheitsschäden, die als Berufs- oder Gewerbekrankheiten gelten).
  • Strahlenschäden
  • Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Ausgenommen bleiben Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
  • 6-monatige Fristverlängerung zur Geltendmachung eines Invaliditätsanspruchs

Eine Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein (bisher 12 Monate) und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 6 Monaten (bisher 3 Monate) ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.

Die Spezialisten vom VDBS beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Funktionsleiste

Abschluss

Haben Sie noch Fragen ?
Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular .