VDBSDie Spezialisten
Der VDBS wurde für sein vorbildliches soziales Engagement vom Sozialministerium im Januar 2009 mit dem hessischen Landespreis ausgezeichnet.
Aufgrund von drei Faktoren ist die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig sehr problematisch und ein starkes Absinken des Rentenniveaus kaum zu vermeiden:
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Maximale Förderung erhält, wer inklusive der Förderung jedes Jahr 4% seines Bruttogehaltes spart. Die Riester Rente verbindet attraktive Renditen und hohe Sicherheit.
Im Jahr 2008 zahlt die Familie in den Riester-Vertrag monatlich 53,50 Euro ein, dazu gibt der Staat dazu Grundzulage für beide Erwachsene monatlich 25,67 Euro, Kinderzulage für beide Kinder 30,82 Euro. So beträgt der Sparbetrag monatlich 110 Euro.
Seit Anfang 2005 gibt es eine weitere Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge - die Rürup-Rente. Auch als Basisrente bezeichnet - ist sie speziell für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende interessant, denn sie können einen besonders hohen steuerlichen Vorteil nutzen
Die Rürup-Rente ist eine Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge. Die auch als Basisrente bezeichnete Form der Vorsorge ist nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt. Die hohen Steuervorteile machen die Rürup-Rente besonders attraktiv. Sie wird lebenslang verrentet. Die Auszahlungen sind ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, da sie kein Kapitalwahlrecht bietet.
Die Rürup-Rente ist eine sehr sichere Altersvorsorge, gerade für die Selbstständigen und Freiberufler. Dieser Personenkreis kann nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und erhält deshalb später keine Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Selbstständigen und Freiberufler können auch keine Riester Rente abschließen, damit sie dennoch für ihre Altervorsorge sorgen können, gibt es die staatlich geförderte Rürup-Rente.
Die Rürup-Rente war eigentlich nur für die Selbstständigen oder Freiberufler gedacht, aber sie ist auch häufig für Besserverdiener wie leitenden Angestellten und für Beamten sehr interessant. Gerade sie haben oft hohe steuerliche Belastungen durch ihr Einkommen. Dagegen bietet die Rürup-Rente steuerliche Vorteile für das Einkommen dieses Personenkreises an.
Die Rürup-Rente ist mit dem Angesparten Vorsorgekapital nicht pfändbar. Dadurch kann das gesparte Kapital nicht im Falle der Arbeitslosigkeit beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt werden. Die Rürup-Rente ist somit Hartz-IV-fest.
Einen wichtigen Vorteil hat die Rürup-Rente gerade für die Selbständigen, dadurch dass die Rürup-Rente eine sehr hohe Flexibilität in der Einzahlungshöhe bietet. Die Beiträge können in festen monatlichen Beträgen oder als Einmalzahlung am Jahresende eingezahlt werden.
Die Rürup-Rente stellt keine zweite Riester-Rente dar. Zwar belohnt der Staat die private Altervorsorge, jedoch wird die Rürup-Rente nicht mit Zulagen vom Staat gefördert. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung durch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Dadurch vermindert sich das steuerliche Einkommen.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal besteht in der Möglichkeit der Riester-Rente, sich mit Eintritt ins Rentenalter einen Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Die Höhe ist auf 30 Prozent der fälligen Leistungen beschränkt. Eine einmalige Auszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich.
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