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Pflegetagegeldversicherung für die Pflegestufe 3 ohne Erschwernisse für Blinde und Sehbehinderte

Der VDBS wurde für sein vorbildliches soziales Engagement vom Sozialministerium im Januar 2009 mit dem hessischen Landespreis ausgezeichnet.

Wenn eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf den Betroffenen und seine Angehörigen zu – ganz gleich, ob durch Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause.

Die Situation

Mit Einführung der allgemeinen Pflegeversicherung im Jahr 1995 sollte für alle Bundesbürger die Grundversorgung im Pflegebereich gewährleistet werden. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegestufe 3 betragen monatlich 1432 Euro. So beachtlich die gesetzlichen Leistungen auch sind – sie reichen bei weitem nicht aus. Derzeit kostet ein stationärer Pflegeplatz monatlich im Durchschnitt 4000 Euro. Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung kann dieses Problem nicht lösen, nur mildern. Im Pflegefall von seinen Angehörigen oder vom Sozialamt abhängig zu sein ist kein schöner Gedanke. Es besteht Handlungsbedarf über die staatliche Grundabsicherung hinaus. Eine sinnvolle, ergänzende private Vorsorge ist unbedingt notwendig.

Die Folgen der Pflegebedürftigkeit

Die hohen Pflegekosten können Sie schnell finanziell überfordern. Auch die engsten Familienmitglieder (der Ehepartner sowie die Kinder) werden nach § 94 Absatz 1 SGB XII bzw. §§ 1601 ff BGB für die Finanzierung der Pflegekosten herangezogen.

So können durch einen einzigen Pflegefall die Familienmitglieder im schlimmsten Fall einen großen Teil ihres Vermögens verlieren. Damit droht dann nicht nur dem zu Pflegenden, sondern auch seiner Familie ein stark eingeschränkter Lebensstandard oder sogar die Abhängigkeit vom Sozialamt.

Die Pflegetagegeldversicherung, die wir Ihnen empfehlen, bietet Ihnen die nachfolgenden Vorteile:

  • Es gibt keine Wartezeiten und keine Karenzzeiten. Damit haben Sie ab dem ersten Tag vertraglich garantierte Sicherheit.
  • Beitragsfreiheit im Pflegefall: Im Leistungsfall werden Sie finanziell nicht mehr belastet. Deshalb brauchen Sie dann auch keine Beiträge mehr zu zahlen.
  • Leistung ohne Kostennachweis: Das versicherte Pflegetagegeld steht zu Ihrer freien Verfügung, auch bei Pflege durch Ihre Angehörigen.
  • Keine zeitliche Begrenzung der Leistungen
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers
  • Beim empfohlenen Tarif nur 2 Gesundheitsfragen
  • Höchsteintrittsalter 75 Jahre

Zusätzlich erhalten Sie neben einem hervorragenden Versicherungsschutz auch umfassende medizinische Dienstleistungen rund um das Thema “Pflege”. Qualifizierte Ansprechpartner stehen Ihnen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr telefonisch für folgende Serviceleistungen zur Verfügung:

  • Medizinische Informationen zu allgemeinen Pflegefragen
  • Medizinische Informationen zu Vorsorgemaßnahmen im Bereich Pflege
  • Information zu geeigneten Pflegediensten für die häusliche Pflege sowie Pflegeeinrichtungen
  • Vermittlung von fachlich und örtlich selektierten Adressen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege
  • Information über Hilfen bei der häuslichen Pflege
  • Versendung von Informationsmaterial zu Fragen zur Pflege

Die Spezialisten vom VDBS beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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