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Zahnersatz-Zusatzversicherung

Der VDBS wurde für sein vorbildliches soziales Engagement vom Sozialministerium im Januar 2009 mit dem hessischen Landespreis ausgezeichnet.

Gesunde und schöne Zähne sind heute, sowohl beruflich wie auch privat, wichtiger denn je. Oft bewirkt ein strahlendes Lächeln mehr als viele Worte. Auch deshalb ist der Erhalt der eigenen natürlichen Zähne von unschätzbarem Wert.

Doch trotz sorgfältiger Pflege ist keiner von uns vor Zahnerkrankungen sicher. Wenn Ihnen dann Ihr Zahnarzt den Kostenvoranschlag für umfangreiche Zahnerhalt-Maßnahmen vorlegt, kann es richtig teuer werden. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Ihnen nur die Kosten für eine unansehnliche Quecksilber-Amalgam-Füllung erstattet.

Mit einer Zahnzusatzversicherung haben sie einen entscheidenden Vorteil: Finanzielle Sicherheit. Denn Ihr Eigenanteil bei Zahnersatz ist und bleibt von Anfang an überschaubar.

Folgende Vorteile sind Ihnen mit unserem Angebot zur Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz inklusive Implantologie sicher.

  • als Zahnersatz gelten auch Einlagefüllungen (Inlays) und Aufbaufüllungen, jedoch keine Amalgam- oder Kunststofffüllungen
  • 80 % Kostenerstattung zusammen mit der Leistung der GKV für alle Versorgungsformen
  • Keine Begrenzungen bei Gebührenordnung und Zahntechnik
  • Garantierte und einfache Aufnahme
  • Günstige Beiträge:
    • Bis zum 20. Lebensjahr beträgt der Monatsbeitrag 2,11 Euro.
    • Vom 21. bis zum 40. Lebensjahr beträgt der Monatsbeitrag 9,30 Euro.
    • Vom 41. bis zum 60. Lebensjahr beträgt der Monatsbeitrag 16,02 Euro.
    • Ab dem 61. Lebensjahr beträgt der Monatsbeitrag 17,64 Euro.

Eine Vorleistung der GKV ist erforderlich. Ausnahme: Einbringen von Implantaten, wenn die GKV für die Suprakonstruktion leistet.

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren:

  • 500 Euro Rechnungsbetrag in dem ersten Jahr,
  • 1000 Euro Rechnungsbetrag in den ersten 2 Jahren,
  • 1500 Euro Rechnungsbetrag in den ersten 3 Jahren,
  • 2000 Euro Rechnungsbetrag in den ersten 4 Jahren,
  • danach Höchstrechnungsbetrag pro Jahr von 4500 Euro.

Der Höchstrechnungsbetrag erhöht sich auf 6000 Euro pro Jahr, wenn für die letzten 3 Versicherungsjahre vor einer Zahnersatzbehandlung eine jährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) nachgewiesen wird (quittierte Rechnung des Zahnarztes).

Wartezeit: 8 Monate (entfällt bei Unfall).

Gesundheitsprüfung: Keine.

Ausschlüsse: Kein Versicherungsschutz für fehlende bzw. nicht ersetzte Zähne. Ausschluss von Maßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten bzw. begonnen wurden.

Versicherbarer Personenkreis: GKV-Versicherte. Kein Höchstaufnahmealter.

Die Spezialisten vom VDBS beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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