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Audio-Fassung (MP3) Berufsunfähigkeitsversicherung über den DVBS zu verbesserten Bedingungen

Horus Nr. 3/2010
Marburger Beiträge zur Integration Blinder und Sehbehinderter
Dr. Otto Hauck

Bekanntlich gibt es die Berufsunfähigkeitsrente vom Staat nicht mehr. Geblieben ist aber das Risiko, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, und das trifft in Deutschland jeden vierten Arbeitnehmer. Es ist daher ein Gebot der Daseinsvorsorge, sich privat gegen Berufsunfähigkeit zu versichern.

Der DVBS hat deshalb mit der Bayerischen Beamtenversicherung (BBV) einen diskriminierungsfreien Rahmenvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dessen Vorteile die Mitglieder des DVBS nutzen können.

Was aber geschieht, wenn der Versicherte arbeitslos oder für längere Zeit arbeitsunfähig wird und in Folge dessen die Versicherungsprämien nicht mehr zahlen kann? Lassen sich die damit verbundenen erheblichen Risiken vermeiden?

Neues “Antiblockiersystem”

Unter den folgenden Voraussetzungen ja. Neuerdings hat die BBV den Rahmenvertrag mit dem DVBS mit einem sogenannten “Antiblockiersystem” ausgestattet. Das bedeutet, dass die BBV im Falle der Arbeitslosigkeit oder der Arbeitsunfähigkeit (sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet) auf die Dauer von fünf Jahren die Versicherungsprämien bis zur Höhe von 1000 Euro monatlich übernimmt. Dieser zusätzliche Schutz ist kostenlos. Er gilt allerdings zunächst nur für Verträge, die in der Zeit vom 1.6.2010 bis 31.5.2011 abgeschlossen werden. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass bei entsprechendem Interesse dieser Zeitraum verlängert wird.

Übrigens noch eine gute Nachricht: Die BBV hat ihr sogenanntes “Antiblockiersystem” jetzt auch auf Verträge der Altersvorsorge einschließlich derjenigen mit staatlicher Förderung ausgedehnt.

Information und Kontakt

Wer Näheres wissen möchte, kann sich beraten lassen beim Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte (VDBS) GmbH, Postfach 1780, 35007 Marburg, Telefon: 06421/988640, Fax: 06421/988610, E-Mail: info@vdbs-online.de. Der VDBS betreut den oben genannten Rahmenvertrag des DVBS.

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