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Audio-Fassung (MP3) Berufsunfähigkeitsversicherung für Mitglieder des DVBS und deren Familienangehörige

“Intern” Audio-Journal des DVBS
Ausgabe Dezember 2009

Berufstätige blinde und sehbehinderte Menschen sichern mit dem Arbeitseinkommen Ihren Lebensstandard. Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein privates Risiko geworden. Denn eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente vom Staat, wie früher einmal üblich, gibt es schon lange nicht mehr.

Viele haben jedoch keinen ausreichenden Versicherungsschutz für ihre Arbeitskraft. Doch das kann einschneidende Folgen haben.

Wer sich heute nicht selbst um eine private Absicherung seiner Arbeitskraft kümmert und plötzlich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, läuft in die Armutsfalle. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Meinung von Verbraucherschützern ein Muss für jeden, der auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist. Ob Sie nun selbständig tätig, oder im Angestelltenverhältnis stehen, Azubi oder Hausfrau sind.

Berufsunfähig zu werden, also seinen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können, ist für die meisten Menschen oft kaum vorstellbar. Die Statistik zeigt: wegen Berufsunfähigkeit muss jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf vorzeitig aufgeben.

Für blinde und sehbehinderte Menschen hat die Absicherung der Arbeitskraft wegen der eingeschränkten Auswahl der Berufe eine noch größere Bedeutung.

Bis vor zwei Jahren war die Absicherung ihrer Arbeitskraft nahezu unmöglich. Die Blindheit und Sehbehinderung wurde als zu hohes, unkalkulierbares Risiko angesehen. Blinde und Sehbehinderte wurden deshalb von Versicherern gänzlich ausgeschlossen oder mussten hohe Risikozuschläge und Ausschlüsse der etwaigen Folgen der Sehschädigung hinnehmen.

Doch die Rechtsposition von Blinden und Sehbehinderten wurde durch das seit 2007 gültige Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestärkt.

Dem DVBS ist es gelungen mit der Bayerischen Beamtenversicherung und mit der Zurich Versicherung einen Rahmenvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Somit können unsere Mitglieder und deren Angehörige diesem Rahmenvertrag beitreten und zu klaren und günstigen Bedingungen ihre Arbeitskraft absichern.

Der Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte VDBS in Marburg betreut diesen Rahmenvertrag. Das VDBS-Team prüft auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen und berät die Mitglieder des DVBS individuell bei Fragen dazu.

Zur Beratung und Aufnahme in den Rahmenvertrag wenden Sie sich an:

VDBS Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte
Am Krappen 31 a
35037 Marburg

Telefon: 06421/988640
Telefax: 06421/988610
E-Mail: vdbs-team@vdbs-online.de
Internet: www.vdbs-online.de

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