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Die aktuelle Ausgabe

Nr. 05/2010: Unfallversicherung muss nicht immer leisten vom 29. Juli 2010.

Sommer, Sonne – Sonnenstich
Wer zu lange in der Sonne liegt und sich infolge eines Kreislaufzusammenbruchs den Hinterkopf an einer Betonkante eines Blumenbeetes aufschlägt, kann keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 219/07). Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings gibt es vereinzelt Angebote am Markt, die eine […]

Lesen Sie bitte den vollständigen Beitrag der Ausgabe Nr. 05/2010: Unfallversicherung muss nicht immer leisten.

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