Versicherungsdienst
für Blinde und Sehbehinderte GmbH
Aus horus Nr. 3/2010
Dr. Otto Hauck
Koordinator des “Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik” des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Bekanntlich gibt es die Berufsunfähigkeitsrente vom Staat nicht mehr. Geblieben ist aber das Risiko, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, und das trifft in Deutschland jeden vierten Arbeitnehmer. Es ist daher ein Gebot der Daseinsvorsorge, sich privat gegen Berufsunfähigkeit zu versichern.
Der DVBS hat deshalb mit der Bayerischen Beamtenversicherung (BBV) einen diskriminierungsfreien Rahmenvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dessen Vorteile die Mitglieder des DVBS nutzen können.
Was aber geschieht, wenn der Versicherte arbeitslos oder für längere Zeit arbeitsunfähig wird und in Folge dessen die Versicherungsprämien nicht mehr zahlen kann? Lassen sich die damit verbundenen erheblichen Risiken vermeiden?
Unter den folgenden Voraussetzungen ja. Neuerdings hat die BBV den Rahmenvertrag mit dem DVBS mit einem sogenannten “Antiblockiersystem” ausgestattet. Das bedeutet, dass die BBV im Falle der Arbeitslosigkeit oder der Arbeitsunfähigkeit (sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet) auf die Dauer von fünf Jahren die Versicherungsprämien bis zur Höhe von 1000 Euro monatlich übernimmt. Dieser zusätzliche Schutz ist kostenlos. Er gilt allerdings zunächst nur für Verträge, die in der Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011 abgeschlossen werden. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass bei entsprechendem Interesse dieser Zeitraum verlängert wird.
Übrigens noch eine gute Nachricht: Die BBV hat ihr sogenanntes “Antiblockiersystem” jetzt auch auf Verträge der Altersvorsorge einschließlich derjenigen mit staatlicher Förderung ausgedehnt.
Wer Näheres wissen möchte, kann sich beraten lassen beim Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte (VDBS) GmbH, Postfach 1127, 35089 Cölbe bei Marburg, Telefon: 06421/988640, Fax: 06421/988610, E-Mail: info@vdbs-online.de. Der VDBS betreut den oben genannten Rahmenvertrag des DVBS.
Ab sofort läuft das Angebot “Vorsorge-ABS”. Das bedeutet: Zusätzlicher Schutz im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. So wird Ihre Vorsorge nicht blockiert – auch wenn der Arbeitgeber mal “auf die Bremse tritt”.
Ihre Vorteile und die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick:
Dieser einzigartige Mehrwert bedeutet konkret: Sie erhalten im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Beiträge Ihres Vorsorgevertrages bis zu einem Jahr bezahlt. Somit besteht gerade in dieser kritischen Zeit, wenn Sie Ihre Ausgaben kürzen müssten, keine Gefahr, Ihre Vorsorge zu verlieren.
Besuchen Sie uns zwischen dem 28. und 30. April 2010 an unserem Stand F23 auf der SightCity im Sheraton Hotel, direkt neben dem Frankfurter Flughafen.
Wir bieten Ihnen die Absicherung Ihrer Arbeitskraft zu besonderen Konditionen. In Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden DVBS, BFS und Pro Retina haben wir einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung erarbeitet, in dem Blindheit und Sehbehinderung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden. Unzulässige Ausschlüsse oder Risikozuschläge sind hierdurch ausgeschlossen. Daneben bietet der Rahmenvertrag noch weitere Pluspunkte. Es wird ermöglicht, dass die Beiträge im Falle der Arbeitslosigkeit für 2 Jahre vom Versicherer übernommen werden.
Auf Einladung des Mitinitiators der SightCity Prof. Dr. med. Schrage, Chefarzt der Augenklinik Köln-Merheim, hält unser Geschäftsführer Herr Obenauer am Freitag, dem 30. April zwischen 12:50 und 13:30 Uhr einen Vortrag zu folgenden aktuellen Themen für Sie:
Anschließend von 13:30 bis 14:30 Uhr leitet Herr Obenauer eine Podiumsdiskussion
speziell zum Thema “Absicherung der Arbeitskraft für blinde und sehbehinderte Menschen”.
Teilnehmer sind: Dr. Hauck, Koordinator des “Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik” des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS); Herr Gläser, Pro Retina und Herr Kouba, Bund zur Förderung der Sehbehinderten (BFS).
Als Teilnehmer erhalten Sie dort die Gelegenheit, Fragen an die Podiumsteilnehmer zu stellen. Bei Bedarf erhalten Sie selbstverständlich auch vertiefende Informationen an unserem Messestand. Nähere Informationen zu den Vorträgen finden Sie in unserem Newsletter unter folgendem Link:
Zu jeder vollen Stunde bieten wir Ihnen an unserem Messestand F23 Lose zur Teilnahme am Gewinnspiel sowie Informationen zu den Verbesserungen bei der Privathaftpflichtversicherung, Absicherung der Arbeitskraft und zur Vorsorge bei Unfällen. Einen genauen Zeitplan, wann welches Thema behandelt wird, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
Und hier noch ein wichtiger Hinweis:
Auch dieses Jahr veranstalten wir wieder ein Gewinnspiel. Wir laden Sie herzlich dazu an unseren Stand F23 ein. Als Gewinner erhalten Sie für ein Jahr einen kostenfreien Rund-um-Unfallversicherungsschutz für eine garantierte lebenslange Unfallrente von monatlich 1500 Euro.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Unser VDBS-Team wurde verstärkt mit Monika Adrych und Nicole Muth. Beide haben mit Erfolg an den Weiterbildungsseminaren zum Privatkrankenversicherungs-Profi teilgenommen.
Jürgen Bopp und Nicholas Stearn vom VDBS-Team legten vor der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am 15. Januar 2010 mit Erfolg ihre Prüfung zum Versicherungsfachmann ab. Mit strahlendem Lächeln nahmen sie ihre Prüfungsurkunde entgegen. Man sieht ihnen an, dass sie sich auf ihre Kunden freuen.
Der VDBS wurde für sein vorbildliches soziales Engagement vom Sozialministerium im Januar 2009 mit dem hessischen Landespreis ausgezeichnet.
Geschäftsführer Rainer Obenauer bei der Informationsveranstaltung am 04.12.2009
So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe, die eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erforderlich machen. Für privat Krankenversicherte bedeutet das in jedem Fall ab Januar 2010 eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile? Diese Frage beantworten Ihnen unsere Spezialisten. Durch unsere Arbeit für Menschen mit Seheinschränkung haben wir umfangreiche Kenntnisse in der privaten Krankenversicherung gewonnen. Unsere Erfahrungen bieten wir jetzt auch Menschen ohne Behinderung an.
Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Preis- und Leistungsverbesserung Ihrer privaten Krankenversicherung.
Für Ihre Entscheidung geben wir Ihnen die nötige Sicherheit. Die letzte Informationsveranstaltung in diesem Jahr zum Thema Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung findet am 28.12.2009 um 16:00 Uhr statt.
Ort: Am Krappen 31a in Marburg.
Anmeldung per Telefon 06421/988-640 oder mit dem Anmeldeformular.
Ihr VDBS-Team
So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe, die eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erforderlich machen. Für privat Krankenversicherte bedeutet das in jedem Fall ab Januar 2010 eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile?
Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Preis- und Leistungsverbesserung Ihrer privaten Krankenversicherung:
Neue Besonderheit:
Finanzielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf – 6 Monate Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug für einen Elternteil und das neugeborene Kind.
Durch unsere Informationen geben wir Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung.
Zum Thema Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung bieten wir eine Informationsveranstaltung am 10.12.2009 um 10:00 Uhr und 16:00 Uhr sowie am 12.12.2009 um 10:00 Uhr an.
Ort: Am Krappen 31a in Marburg.
Anmeldung per Telefon 06421/988-640 oder mit dem Anmeldeformular.
Ihr VDBS-Team
Sind Sie bereits privat krankenversichert und möchten Sie Ihren Krankenversicherer wechseln?
Bis Ende November werden privat Krankenversicherte einen Bescheid ihrer Krankenversicherung erhalten, ob es zu einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2010 kommen wird. Im Schnitt werden die Beiträge zwischen drei und sechs Prozent angehoben. Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie als Versicherter ein außerordentliches Kündigungsrecht und somit die Möglichkeit einen günstigeren Krankenversicherer zu wählen.
Vor einem Wechsel empfehlen wir Ihnen einen Vergleich Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Unternehmen unterscheiden sich nicht nur durch Ihre Beiträge, sondern auch durch den Umfang des Versicherungsschutzes. Zusätzlich erschweren Ihnen über 3500 Tarife der privaten Krankenversicherer Ihre Entscheidung.
Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile? Durch unsere Informationen geben wir Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung.
Unsere Informationsveranstaltung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung findet am 27.11.2009 und am 04.12.2009 jeweils um 18:00 Uhr statt. Zur Teilnahme melden Sie sich bitte mit dem Formular an.
Ihr VDBS-Team
Haben Sie noch Fragen ?
Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular .