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Archiv der Neuigkeiten des VDBS Versicherungsdienstes

Berufsunfähigkeitsversicherung über den DVBS zu verbesserten Bedingungen

Aus horus Nr. 3/2010

Dr. Otto Hauck
Koordinator des “Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik” des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)

Bekanntlich gibt es die Berufsunfähigkeitsrente vom Staat nicht mehr. Geblieben ist aber das Risiko, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, und das trifft in Deutschland jeden vierten Arbeitnehmer. Es ist daher ein Gebot der Daseinsvorsorge, sich privat gegen Berufsunfähigkeit zu versichern.

Der DVBS hat deshalb mit der Bayerischen Beamtenversicherung (BBV) einen diskriminierungsfreien Rahmenvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dessen Vorteile die Mitglieder des DVBS nutzen können.

Was aber geschieht, wenn der Versicherte arbeitslos oder für längere Zeit arbeitsunfähig wird und in Folge dessen die Versicherungsprämien nicht mehr zahlen kann? Lassen sich die damit verbundenen erheblichen Risiken vermeiden?

Neues “Antiblockiersystem”

Unter den folgenden Voraussetzungen ja. Neuerdings hat die BBV den Rahmenvertrag mit dem DVBS mit einem sogenannten “Antiblockiersystem” ausgestattet. Das bedeutet, dass die BBV im Falle der Arbeitslosigkeit oder der Arbeitsunfähigkeit (sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet) auf die Dauer von fünf Jahren die Versicherungsprämien bis zur Höhe von 1000 Euro monatlich übernimmt. Dieser zusätzliche Schutz ist kostenlos. Er gilt allerdings zunächst nur für Verträge, die in der Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2011 abgeschlossen werden. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass bei entsprechendem Interesse dieser Zeitraum verlängert wird.

Übrigens noch eine gute Nachricht: Die BBV hat ihr sogenanntes “Antiblockiersystem” jetzt auch auf Verträge der Altersvorsorge einschließlich derjenigen mit staatlicher Förderung ausgedehnt.

Information und Kontakt

Wer Näheres wissen möchte, kann sich beraten lassen beim Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte (VDBS) GmbH, Postfach 1127, 35089 Cölbe bei Marburg, Telefon: 06421/988640, Fax: 06421/988610, E-Mail: info@vdbs-online.de. Der VDBS betreut den oben genannten Rahmenvertrag des DVBS.

Einmalig in Deutschland – Das Vorsorge-ABS für die Kunden des VDBS

Moderne Zukunftsvorsorge mit Antiblockier-System bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ohne Mehrbeitrag.
Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ab sofort läuft das Angebot “Vorsorge-ABS”. Das bedeutet: Zusätzlicher Schutz im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. So wird Ihre Vorsorge nicht blockiert – auch wenn der Arbeitgeber mal “auf die Bremse tritt”.

Ihre Vorteile und die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick:

  • Alle unten genannten Verträge mit unserem Versicherungspartner, die einen Versicherungsbeginn zwischen dem 01.06.2010 und dem 01.05.2011 haben, erhalten automatisch das Vorsorge-ABS.
  • Durch das Vorsorge-ABS entsteht kein Mehrbeitrag für Sie.
  • Das Vorsorge-ABS ist bei allen benannten Verträgen automatisch eingeschlossen:
    • bei privater Altersvorsorge (auch Riester- und Rürup-Verträge)
    • bei Direktversicherungen
    • bei Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
    • bei Risikoversicherungen
    • bei eingeschlossenen Zusatzversicherungen
  • Der Versicherungsschutz gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch für Selbstständige, die innerhalb Deutschlands seit mindestens 36 Monaten und ohne Unterbrechung denselben freien Beruf ausüben oder dasselbe Gewerbe betreiben.
  • Für Beamte gilt das Vorsorge-ABS nicht, ebenso wie für Saisonarbeiter, speziell projektgebundene Arbeiter, Auszubildende und Wehrpflicht- oder Zivildienstleistende.
  • Ohne Wartezeiten! Der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsbeginn für rund 5 Jahre.
  • Bei einer länger als 3 Monate (Karenzzeit) andauernden unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer länger als 42 Tage (Karenzzeit) andauernden Arbeitsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für Sie übernommen.
  • Die laufenden Zahlbeiträge werden pro Leistungsfall bis zu 12 Monate lang übernommen. Auch wiederholte Fälle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind versichert, die Gesamtleistungsdauer ist auf 36 Monate begrenzt.
  • Die Leistungshöhe im Schadenfall ist begrenzt auf 1000 Euro monatlich.
  • Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Dieser einzigartige Mehrwert bedeutet konkret: Sie erhalten im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Beiträge Ihres Vorsorgevertrages bis zu einem Jahr bezahlt. Somit besteht gerade in dieser kritischen Zeit, wenn Sie Ihre Ausgaben kürzen müssten, keine Gefahr, Ihre Vorsorge zu verlieren.

Der VDBS auf der SightCity 2010

Wir sind dabei mit Referat, Podiumsdiskussion und Infostand

Besuchen Sie uns zwischen dem 28. und 30. April 2010 an unserem Stand F23 auf der SightCity im Sheraton Hotel, direkt neben dem Frankfurter Flughafen.

Wir bieten Ihnen die Absicherung Ihrer Arbeitskraft zu besonderen Konditionen. In Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden DVBS, BFS und Pro Retina haben wir einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung erarbeitet, in dem Blindheit und Sehbehinderung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden. Unzulässige Ausschlüsse oder Risikozuschläge sind hierdurch ausgeschlossen. Daneben bietet der Rahmenvertrag noch weitere Pluspunkte. Es wird ermöglicht, dass die Beiträge im Falle der Arbeitslosigkeit für 2 Jahre vom Versicherer übernommen werden.

Auf Einladung des Mitinitiators der SightCity Prof. Dr. med. Schrage, Chefarzt der Augenklinik Köln-Merheim, hält unser Geschäftsführer Herr Obenauer am Freitag, dem 30. April zwischen 12:50 und 13:30 Uhr einen Vortrag zu folgenden aktuellen Themen für Sie:

  • Warum Spezialtarife, warum Probleme?
  • Wo liegt das Problem bei der Versicherung von Blinden und Sehbehinderten?
  • Warum wurden Sie von den meisten Versicherern abgelehnt?
  • Was wurde durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erreicht?

Anschließend von 13:30 bis 14:30 Uhr leitet Herr Obenauer eine Podiumsdiskussion
speziell zum Thema “Absicherung der Arbeitskraft für blinde und sehbehinderte Menschen”.

Teilnehmer sind: Dr. Hauck, Koordinator des “Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik” des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS); Herr Gläser, Pro Retina und Herr Kouba, Bund zur Förderung der Sehbehinderten (BFS).

Als Teilnehmer erhalten Sie dort die Gelegenheit, Fragen an die Podiumsteilnehmer zu stellen. Bei Bedarf erhalten Sie selbstverständlich auch vertiefende Informationen an unserem Messestand. Nähere Informationen zu den Vorträgen finden Sie in unserem Newsletter unter folgendem Link:

Zu jeder vollen Stunde bieten wir Ihnen an unserem Messestand F23 Lose zur Teilnahme am Gewinnspiel sowie Informationen zu den Verbesserungen bei der Privathaftpflichtversicherung, Absicherung der Arbeitskraft und zur Vorsorge bei Unfällen. Einen genauen Zeitplan, wann welches Thema behandelt wird, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:

Und hier noch ein wichtiger Hinweis:
Auch dieses Jahr veranstalten wir wieder ein Gewinnspiel. Wir laden Sie herzlich dazu an unseren Stand F23 ein. Als Gewinner erhalten Sie für ein Jahr einen kostenfreien Rund-um-Unfallversicherungsschutz für eine garantierte lebenslange Unfallrente von monatlich 1500 Euro.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Neue Verstärkung durch Privatkrankenversicherungs-Profis

Monika Adrych und Nicole Muth haben erfolgreich an den Weiterbildungsseminaren zum PKV-Profi teilgenommen.

Unser VDBS-Team wurde verstärkt mit Monika Adrych und Nicole Muth. Beide haben mit Erfolg an den Weiterbildungsseminaren zum Privatkrankenversicherungs-Profi teilgenommen.

Zwei unserer Mitarbeiter werden Versicherungsfachleute

Nicholas Stearn und Jürgen Bopp vom VDBS-Team sind nun geprüfte Versicherungsfachmänner.

Jürgen Bopp und Nicholas Stearn vom VDBS-Team legten vor der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am 15. Januar 2010 mit Erfolg ihre Prüfung zum Versicherungsfachmann ab. Mit strahlendem Lächeln nahmen sie ihre Prüfungsurkunde entgegen. Man sieht ihnen an, dass sie sich auf ihre Kunden freuen.

Informationsveranstaltung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung am 28.12.2009

Der VDBS wurde für sein vorbildliches soziales Engagement vom Sozialministerium im Januar 2009 mit dem hessischen Landespreis ausgezeichnet.
Herr Rainer Obenauer, Geschäftsführer des VDBS, spricht bei der Informationsveranstaltung am 4. Dezember 2009 zum Thema "Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung".
Geschäftsführer Rainer Obenauer bei der Informationsveranstaltung am 04.12.2009

So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe, die eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erforderlich machen. Für privat Krankenversicherte bedeutet das in jedem Fall ab Januar 2010 eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile? Diese Frage beantworten Ihnen unsere Spezialisten. Durch unsere Arbeit für Menschen mit Seheinschränkung haben wir umfangreiche Kenntnisse in der privaten Krankenversicherung gewonnen. Unsere Erfahrungen bieten wir jetzt auch Menschen ohne Behinderung an.

Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Preis- und Leistungsverbesserung Ihrer privaten Krankenversicherung.

Für Ihre Entscheidung geben wir Ihnen die nötige Sicherheit. Die letzte Informationsveranstaltung in diesem Jahr zum Thema Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung findet am 28.12.2009 um 16:00 Uhr statt.

Ort: Am Krappen 31a in Marburg.

Anmeldung per Telefon 06421/988-640 oder mit dem Anmeldeformular.

Ihr VDBS-Team

Informationsveranstaltung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung am 10.12.2009 und 12.12.2009

So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe, die eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erforderlich machen. Für privat Krankenversicherte bedeutet das in jedem Fall ab Januar 2010 eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile?

Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Preis- und Leistungsverbesserung Ihrer privaten Krankenversicherung:

  • Freie Arzt- und Heilpraktikerwahl,
  • Wahlleistung und Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus,
  • Kostenübernahme ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bis zur Höchstgrenze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Neue Besonderheit:
Finanzielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf – 6 Monate Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug für einen Elternteil und das neugeborene Kind.

Durch unsere Informationen geben wir Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung.

Zum Thema Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung bieten wir eine Informationsveranstaltung am 10.12.2009 um 10:00 Uhr und 16:00 Uhr sowie am 12.12.2009 um 10:00 Uhr an.

Ort: Am Krappen 31a in Marburg.

Anmeldung per Telefon 06421/988-640 oder mit dem Anmeldeformular.

Ihr VDBS-Team

Informationsveranstaltung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung am 27.11.2009 und 04.12.2009

Sind Sie bereits privat krankenversichert und möchten Sie Ihren Krankenversicherer wechseln?

Bis Ende November werden privat Krankenversicherte einen Bescheid ihrer Krankenversicherung erhalten, ob es zu einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2010 kommen wird. Im Schnitt werden die Beiträge zwischen drei und sechs Prozent angehoben. Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie als Versicherter ein außerordentliches Kündigungsrecht und somit die Möglichkeit einen günstigeren Krankenversicherer zu wählen.

Vor einem Wechsel empfehlen wir Ihnen einen Vergleich Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Unternehmen unterscheiden sich nicht nur durch Ihre Beiträge, sondern auch durch den Umfang des Versicherungsschutzes. Zusätzlich erschweren Ihnen über 3500 Tarife der privaten Krankenversicherer Ihre Entscheidung.

Bringt Ihnen ein Wechsel Ihrer Krankenversicherung Vorteile? Durch unsere Informationen geben wir Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung.

Unsere Informationsveranstaltung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung findet am 27.11.2009 und am 04.12.2009 jeweils um 18:00 Uhr statt. Zur Teilnahme melden Sie sich bitte mit dem Formular an.

Ihr VDBS-Team

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