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Vorsorgen für die Berufsunfähigkeit

Es gibt eine Berufsunfähigkeitsversicherung über die PRO RETINA zu verbesserten Bedingungen im Rahmenvertrag mit der Bayerischen Beamten Versicherung (BBV).

Aus RETINA aktuell Nr. 1/2011

Bei Sehbehinderten spielt das Sehvermögen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine zentrale Rolle. Viele Beschäftigungsverhältnisse für sehbehinderte und blinde Menschen sind in den vergangenen Jahren aufgrund der Büroautomatisation vollständig weggefallen. Daher lassen sich nur extrem wenige berufliche Tätigkeiten mit geringer bzw. ganz ohne Sehvermögen ausüben.

Fällt aus gesundheitlichen Gründen die Möglichkeit der Berufsausübung weg, bedeutet das für einen sehbehinderten Menschen, dass er oft keine Möglichkeit der beruflichen Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr hat.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie tritt ein, wenn man aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung – sei es physischer oder psychischer Art – seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor oftmals gravierenden finanziellen Folgen durch den Verlust der Arbeitskraft.

Mit der Rentenreform 2001 wurden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit nahezu komplett gestrichen.

Jeder Arbeitnehmer, Selbständige oder Freiberufler, Beamter sowie Hausfrauen/Hausmänner, Schüler und Studenten sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Besonders dann, wenn sie nicht in der Lage sind, ihr restliches Leben ohne Einkommen zu bestreiten.

Jedes Jahr scheiden ca. 350.000 Menschen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sie sind durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig geworden. Insbesondere seit den Kürzungen der gesetzlichen Leistungen im Jahr 2001 kann dies schnell den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Wichtig für Jahrgange nach 1961

Berufsunfähigkeit ist daher mehr denn je zum Privatrisiko geworden. Verbraucherverbände, Versicherungsratgeber und die Stiftung Warentest empfehlen diese Form der freiwilligen Versicherung besonders für alle nach 1961 Geborenen. Für diese gibt es nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Die wird jedoch nur gezahlt, wenn der Versicherte überhaupt nicht mehr erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

Ein leitender Angestellter kann also gezwungen werden, als Pförtner zu arbeiten. Wer drei bis sechs Stunden am Tag berufsfähig ist – egal in welchem Beruf – erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, welche ca. 20 Prozent des letzten Brutto-Einkommens entspricht. Betroffene müssen jede angebotene Stelle annehmen ohne Rücksicht auf Ausbildung oder Qualifikation.

Die volle Erwerbsminderungsrente, ca. 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden kann. Wer noch länger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Rentenleistungen. Anspruch auf Zahlung haben außerdem nur Berufstätige, die mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Insbesondere bei jungen Arbeitnehmern, Freiberuflern und Selbständigen besteht daher im Ernstfall eine massive Versorgungslücke.

Jeden kann es treffen

Nur knapp zehn Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle sind Folgen eines Unfalls. Es sind also weniger die Unfälle als vielmehr die alltäglichen Risiken, die zur Berufsunfähigkeit führen können.

Tatsächlich standen bis vor kurzem Erkrankungen am Skelett und am Bewegungsapparat an erster Stelle der Ursachenliste für Berufsunfähigkeit (Quelle: Allianz). Aktuell haben psychische Erkrankungen (Burnout, etc.) den ersten Rang eingenommen. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen liegen in der Statistik weit vorn. gefolgt von Krebs und anderen Erkrankungen.

Darauf kommt es an

Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt werden. Grundsätzlich besteht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Anzeigepflicht aller Krankheiten bis zum Vertragsabschluss. Am besten nutzt man das Wissen eines unabhängigen Versicherungsdienstes, der den Antragsteller umfassend berät.

Ausreichenden Schutz vereinbaren

Es ist wichtig, eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Anhand des Nettoeinkommens berechnet das Versicherungsbüro, welche Rentenhöhe über einen längeren Zeitraum im individuellen Fall sinnvoll ist. Man sollte sich außerdem das so genannte “Kleingedruckte” unbedingt vor Vertragsabschluss erläutern lassen.

Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Blick:

  • Keine Verweisung in andere Berufe
  • Finanzielle Sicherheit
  • Garantierte Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit
  • Freie Arzt- und Gutachterwahl
  • Volle Leistung ab dem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 %

Verbesserte Versicherungs-Bedingungen für PRO RETINA-Mitglieder

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten alle mittelbaren Folgen und Unfallfolgen der Sehbehinderung oder Blindheit als mitversichert. Diese Vereinbarung wurde von Dr. Otto Hauck, Richter a.D., selbst blind und Koordinator des “Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik” des DBSV und DVBS geprüft.

Neues “Antiblockiersystem”

Neuerdings hat die Bayerische Beamten Versicherung den Rahmenvertrag mit der PRO RETINA mit einem sogenannten “Antiblockierungssystem” ausgestattet. Das bedeutet, dass der Versicherer im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet) auf die Dauer bis zu fünf Jahren die Versicherungsprämie bis zur Höhe von 1.000 Euro monatlich übernimmt. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die bis zum 31.05.2011 abgeschlossen werden. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass bei entsprechendem Interesse dieser Zeitraum verlängert wird.

Noch eine gute Nachricht: der Versicherer hat diese Zusage jetzt auch auf Versicherungen für die Altersvorsorge ausgedehnt, einschließlich der Verträge mit staatlicher Förderung.

Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen Antrag stellen.

VDBS Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte GmbH
Goldbergstraße 20
35091 Cölbe bei Marburg
Tel.: (06421) 988640
Fax: (06421) 988610
E-Mail: info@vdbs-online.de
Internet: www.vdbs-online.de

Eine finanzierbare notwendige Absicherung ist möglich

Für Menschen mit Seheinschränkung war es bisher schwierig, den notwendigen Versicherungsschutz zur Absicherung ihrer Arbeitsfähigkeit, der Kranken- und Pflegezusatzversicherung zu finanzierbaren Bedingungen zu bekommen.

In Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden haben wir mit den Versicherern die Verhandlungen für Menschen mit Seheinschränkung mit Erfolg geführt und bieten als Partner der Blinden- und Sehbehindertenverbänden den Mitgliedern eine rechtssichere Beratung in ihren Vorsorgefragen.

Lesen Sie dazu den Bericht der Ärzte Zeitung vom 21. Februar 2011.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen und bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns unter 06421 988640 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an vdbs-team@vdbs-online.de

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