VDBSDie Spezialisten
Es kann vermieden werden, dass Lebens- oder Rentenversicherungen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zur Erlangung von Arbeitslosengelkd II (Hartz IV) innerhalb besonderer Freibeträge für Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Im März wurde vom Bundestag der Freibetrag für das Schonvermögen für Hartz IV-Empfänger von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr des Hilfebedürftigen und seines Partners verdreifacht. Ein alleinstehender 45-jähriger Mann hat somit einen “Freibetrag” von 33750 zur Verfügung.
Das bedeutet: Der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung kann bis zu diesem Betrag freigestellt werden. Dies führt zu einem Anstieg der – nach Geburtsjahrgängen – gestaffelten Höchstbeträge auf
Die erhöhten Grenzen des Schonvermögens für Hartz IV ist eine Hilfe für Menschen, die ihre Zukunftsvorsorge eventuell aus Angst vor Nachteilen im Falle von Arbeitslosigkeit verschoben haben.
Zusätzlich bietet der VDBS Ihnen mit dem Vorsorge-ABS der BBV bei Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit einen Mehrwert ohne Mehrbeitrag. Infos hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter “Aktuelles”: www.vdbs-online.de/aktuelles
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen und bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns unter 06421 988640 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an: vdbs-team@vdbs-online.de
Ihr VDBS Team
VDBS Versicherungsdienst
Goldbergstr. 20
35091 Cölbe bei Marburg
Tel.: (06421) 988640
Fax: (06421) 988610
E-Mail: info@vdbs-online.de
Internet: www.vdbs-online.de
Diese Ausgabe wurde am 7. Juli 2010 veröffentlicht.
Haben Sie noch Fragen ?
Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular .