Versicherungsdienst
für Blinde und Sehbehinderte GmbH
Für Arbeitnehmer war es bisher oft schwierig, unter den gegebenen Einkommensverhältnissen die Vorsorgelücken zu schließen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden nun die finanziellen Möglichkeiten für die notwendige zusätzliche Vorsorge real verbessert.
Ab 2010 können Steuerzahler ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig von der Steuer absetzen. Das heißt: Sie haben effektiv mehr Nettoeinkommen zur Verfügung.
Konkret sind für folgende Versicherungen die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig:
Verwenden Sie Ihre Steuerentlastung ab dem Jahr 2010 für eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge zur Schließung von Versorgungslücken. Am besten direkt über eine Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt. Dann profitieren Sie gleich doppelt.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz. Sprechen Sie uns einfach an.
Es grüßt aus Marburg
Ihr VDBS-Team
VDBS Versicherungsdienst
Am Krappen 31 A
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Diese Ausgabe wurde am 15. Oktober 2009 veröffentlicht.
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