Direkt zum Textbeginn

Pfadangabe:

VDBSDie Spezialisten

Navigation
Inhalt

Ausgabe Nr. 03/2008: Informationen zur Pflegereform 2008

“Pflege” - wichtig und doch unterschätzt

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf die aktuelle Reform der Pflegepflichtversicherung hinweisen.

Die Pflegesituation in Deutschland

Im Jahre 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Doch noch heute ist die Pflegebedürftigkeit das am meisten unterschätzte Risiko. 2001 gab es in Deutschland über 2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Für das Jahr 2020 werden - so Berechnungen des statistischen Bundesamtes - bereits 2,8 Millionen Pflegebedürftige erwartet.

Aufgrund der längeren Lebenserwartung und der damit verbundenen wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen steigen die Pflegekosten immer stärker an. Dies hat zur Folge, dass die Kosten von der Pflegeversicherung alleine nicht mehr gedeckt werden können und für den Pflegebedürftigen somit keine ausreichende Vorsorge gewährleistet werden kann.

Alt, gebrechlich und Pflegefall -

Mit diesem Szenario will sich kaum jemand beschäftigen. Dabei ist Vorsorge für den Ernstfall angebracht. Ein Heimplatz kostet zwischen 2500 und 4000 Euro im Monat. Bei einer vollstationären Pflege im Härtefall übernahm bisher die gesetzliche Pflegekasse lediglich die Kosten von 1688 Euro im Monat. Seit Durchführung der Pflegereform vom 16. Juli 2008 werden jetzt monatlich 1750 Euro gezahlt.

Ein großer Teil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden. Bislang wurden für die häusliche Pflege ab Pflegestufe III monatlich 1432 Euro gezahlt. Die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen bei häuslicher Pflege ab Pflegestufe III jetzt 1470 Euro.

Pflegebedürftige müssen die restlichen Kosten in jedem Fall mit ihrer Rente und ihrem Vermögen begleichen. Reicht das eigene Hab und Gut nicht aus, springt der Staat ein. Bereits heute lebt jeder vierte Pflegebedürftige auf Kosten des Staates. Der Fiskus versucht dann, das Geld von den Angehörigen zurückzuholen. Die Kinder werden angeschrieben und gebeten, Gehalt, Vermögen und Ausgaben akribisch offenzulegen. Übersteigt das Einkommen die Freibeträge, wird ein Teil davon für die Pflege der Eltern abgezogen.

Was können Sie für sich tun?

Sie können mit einer privaten Pflegeversicherung diese Lücke schließen. So schützen Sie sich und Ihre Familienmitglieder im Pflegefall vor finanzieller und vielleicht sogar existenzieller Belastung.

Weitere Informationen und Downloadmöglichkeiten

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen der Pflegepflichtversicherung - gültig seit 16. Juli 2008 - finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dort können Sie sich auch die aktuellen Broschüren zur Pflegeversicherung als PDF-Dateien herunterladen oder in Schwarzdruck bestellen:

Mit freundlichen Grüßen aus Marburg

Ihr VDBS-Team

Diese Ausgabe wurde am 22. Juli 2008 veröffentlicht.

Weitere Newsletter des VDBS

Funktionsleiste

Abschluss

Haben Sie noch Fragen ?
Rufen Sie uns an unter (06421) 988640 oder nutzen Sie unser Kontaktformular .